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"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

mawe2 gelöscht_305164 „Aus dem Artikel:"In erster Linie geht es darum, dem...“
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Das erinnert mich an den legendären Kaffeebecher in den USA. "Der Kaffee ist heiß, bitte nicht über die Beine schütten!" 

So einen Becher hatte ich in Deutschland auch schon mal. Und ja: Ich habe mir sagenhaft den Mund verbrüht, weil das Zeug wirklich extrem (übermäßig) heiß war und weil der Becher so gut isoliert war, dass ich es beim Anfassen nicht gemerkt habe.

Das Beispiel zeigt: Solche Belehrungen sind völlig sinnfrei. Sie dienen höchstens dazu, den Verkäufer von jeder Haftung freizustellen. Dass man einen Kaffeegenuss nicht mit der Lektüre irgendwelcher auf dem Becher aufgedruckter Manuals beginnt, dürfte jedem klar sein.

Ich glaube, man kann das tägliche Leben auch "kaputt-regulieren".

Gruß, mawe2