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"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

mawe2 Olaf19 „Das dürfte aber ein reichlich teurer Spaß für diese...“
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Das dürfte aber ein reichlich teurer Spaß für diese Anbieter werden, wenn man bedenkt, dass du heutzutage wegen jedem Scheißdreck abgemahnt werden kannst.

Dann braucht der Abmahner erstmal eine Adresse, an die er die Abmahnung schicken kann. Dass solche Betrüger ihre Adresse verbergen oder verschleiern, dürfte selbstverständlich sein. Dass sie u.U. auch vom nichteuropäischen Ausland aus agieren, auch.

Aber selbst wenn es in Deutschland passiert, brauchen unsere Ermittlungsbehörden manchmal Jahre, bis sie diesen Machenschaften ein Ende setzen. (siehe Schmidtlein GbR usw.).

Wie sagte ein Bekannter von mir: eine eigene Website für mein Geschäft tue ich mir nicht an, da steht man ja mit einem Bein im Knast...

Ich glaube nicht, dass die Gefahr einer Gefängnisstrafe besonders groß ist, wenn man einen Online-Shop betreibt. Abmahnungen und zivilrechtliche Auseinandersetzungen sind da wahrscheinlicher. Man sollte hier schon mit äußerster Sorgfalt und guter juristischer Beratung ans Werk gehen.

Gruß, mawe2