Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

floytt groggyman „Es ist für mich schon ein Unding dass man auf den Button...“
Optionen
Es ist für mich schon ein Unding dass man auf den Button drauf schreiben muss "kaufen"

Der Meinung schliesse ich mich nicht an. Bestellvorgänge im Web bestehen meist aus mehreren Schritt, wo man einen "Wizard" durchläuft. Es gibt immer einen definierten Punkt bei dem gilt "ab HIER kostet es Geld". Deshalb finde ich es korrekt, Shpbetreiber dazu zu zwingen, diesen Punkt klar und deutlich hervorzuheben damit der Käufer weiss, ab wann es Geld kostet.

Ausserdem schiebt man damit dem Gewurschtel um heimliche Abos einen Rigel vor, wo man nur mit genauem hinsehen überhaupt rausbekommt, dass man ein Abo abschliesst. Wenn der Benutzer explizit auf "Kaufen" klicken muss, um einen Gesetzeskonformen Geschäftsabschluss zu tätigen, ist Mogelei vorbei.

Vor mir also: Daumen hoch für das Gesetz.