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"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

Olaf19 mawe2 „Nochmal: Seriöse Händler (und nur dort sollte man...“
Optionen
Unseriöse Händler, die grundsätzlich gegen die Gesetze verstoßen, verstoßen auch gegen ein geändertes oder neues Gesetz. Denen sind Gesetze egal und deren Handeln wird durch Gesetze nicht beeinflusst.

Na dann soll man denen doch einfach den Laden dicht machen - nichts leichter als das!

Denn die sind es ja, die Geld vom "Käufer wider Willen" verlangen, nicht dass der Käufer Vorkasse geleistet hätte und vergeblich auf seine Ware wartet.

CU
Olaf