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"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

Olaf19 mawe2 „Dies ist ein fataler Irrtum: Auch zukünftig wird es...“
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Dies ist ein fataler Irrtum: Auch zukünftig wird es "Anbieter" geben, die sich nicht an die Gesetze halten und die (z.B.) ihre Buttons nicht in der geforderten Art & Weise anpassen.

Das dürfte aber ein reichlich teurer Spaß für diese Anbieter werden, wenn man bedenkt, dass du heutzutage wegen jedem Scheißdreck abgemahnt werden kannst. Wie sagte ein Bekannter von mir: eine eigene Website für mein Geschäft tue ich mir nicht an, da steht man ja mit einem Bein im Knast...

CU
Olaf