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"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

XAR61 floytt „Es geht genau darum. Nämlich eindeutig und auch für Oma...“
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Soweit wie ich weiss und gehört habe, lauert die Abofalle nicht beim Bezahlbutton, und daher wird man das leidige Problem auch nicht mit dem neuen Schweizer Käse (die Schweizer mögen mir verzeihen) Paragraphen lösen. Wer die Online User abzocken will wird dies auch weiterhin erfolgreich tun.

Ich bin der Meinung, wir haben genug Gesetze und brauchen nun nicht noch mehr Gesetze jenen Gesetzen, sondern nur ein paar Helle Köpfe welche erkennen, das man mit dem blinden Stellenstreichen nicht das Problem lösen kann.