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"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

floytt mawe2 „So wie es jetzt ist: Wenn ich etwas kaufen will, weiß ich,...“
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So wie es jetzt ist: Wenn ich etwas kaufen will, weiß ich, dass es etwas kostet

Es geht genau darum. Nämlich eindeutig und auch für Oma Palluschke unzweifelhaft zu zeigen, ob ein Klick etwas kostet oder nicht. Im Laden weiss ich, dass Kosten anfallen, wenn ich an der Kasse vorbeigehe. Wenn ich keine Ware an der Kasse vorbeitrage, kostet es nichts. So lange kann ich mich umgucken. Bislang konnte man das mit geschickter Wortwahl verschleiern. Was ist dagegen einzuwenden, das klar zu regeln?

Woher weisst Du denn jetzt, ab wann _genau_ auf einer Webseite Kosten anfallen? Wo ist die Kasse? Wen ich auf "Warenkob" klicke? Oder auf "Bestellen"? Oder auf "Weiter"? Ab wann weiss ich, dass _dieser_ Klick die Kasse ist? Wo ist die Trennlinie zwischen umgucken und kaufen? Ach, jetzt habe ich ja sogar selber gesagt ... wenn ich auf "kaufen" klicke.

Wo ist eigentlich das Problem, das hier "gelöst" werden soll???

Steht in dem Artikel. Es geht darum,  den eigentlichen Kaufvorgang nicht verstecken zu können.

Wer versehentlich in eine Abofalle geht, zahlt nicht. Der Fallensteller muss dann klagen. Und hat i.d.R. schlechte Karten vor Gericht.

Die Erfahrung hast Du schon selber gemacht? Du hast die Zeit und Nerven, das rechtlich korrekt auszufechten?