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News: Rechtfertigung der Online-Durchsuchung

Bundestrojaner soll 200 000 ? kosten

Redaktion / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.

Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.

Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)

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T-Rex PegaPX „Yep, - und wie viele Politiker plötzlich ganz blass werden, wenn rauskommt, wo...“
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Viel interessanter dürfte sein, ...
- ... wie der "Bundestrojaner" auf die Systeme der Opfer, ähm Bürger gelangen soll;
- ... ob es ein betriebssystemunabhängiger Trojaner ist oder für alle möglichen Betriebssysteme eine eigene Variante erstellt werden soll;
- ... was gegen die bösen Bürger unternommen werden soll, die die Malware nicht installieren oder deinstallieren;
- ... ob die Leute, die den Bundestrojaner haben wollen, noch alle Steine auf der Schleuder haben.

 GrüßeT-Rex 
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Killefit schuerhaken
Killefit Peter H.1
Killefit oldman44
Killefit hans751
Achtung Staatsfeind The Quimp
Der ganze Thread ! Alibaba
Der ganze Thread ! reiner_m
Militärausgaben schuerhaken
Militärausgaben hans751