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News: Rechtfertigung der Online-Durchsuchung

Bundestrojaner soll 200 000 ? kosten

Redaktion / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.

Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.

Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)

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Killefit schuerhaken
Killefit Peter H.1
Killefit oldman44
Killefit hans751
Achtung Staatsfeind The Quimp
Der ganze Thread ! Alibaba
Der ganze Thread ! reiner_m
hans751 jürgen81 „Soweit ich mitbekommen habe soll der untersuchende Rechner per E-Mail sein...“
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Na , dann bin ich ja schonmal geschützt ! Alles ist in txt. und niemals wird bei mir ein Anhang geöffnet !
Wäre ja noch schöner , uns mit nur 200 000 euronen austricksen zu wollen ;) lächerlich sowat .
hans

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Militärausgaben schuerhaken
Militärausgaben hans751