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News: Rechtfertigung der Online-Durchsuchung

Bundestrojaner soll 200 000 ? kosten

Redaktion / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.

Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.

Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)

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Killefit schuerhaken
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Killefit hans751
Achtung Staatsfeind The Quimp
Der ganze Thread ! Alibaba
Der ganze Thread ! reiner_m
|dukat| hans751 „Nun hat mich mein Explorer rausgehauen , incl. Outlook und allen Adressen und...“
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Lieber mcrister,
worauf stützen sich denn Deine Angaben?
Wenn ich schon beim Überfliegen der Zeilen offensichtliche Fehler finde, dann unterwandert das wohl die Glaubhaftigkeit sämtlicher Ausführungen.

>>Die größte amerikanische Behörde ist die N S A,[...] Der jährliche Haushalt dieser Behörde ist ausgewiesener maßen weit größer, als der gesamt US-Militärhaushalt inkl. aller aktuellen Kriege.
1. Die NSA finanziert sich aus dem Militärhaushalt. Folglich kann ihr Haushalt nicht großer sein, als der des Militärhaushaltes.
2. Der Militärhaushalt hat 400 Milliarden Dollar. Der Haushalt der NSA 12 bis 15 Milliarden Dollar.

Verschwörungstheoretiker nehme ich selten ernst.

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Militärausgaben hans751