Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
Viren, Spyware, Datenschutz 11.223 Themen, 94.294 Beiträge
http://www.gesis.org/Information/SowiNet/sowiOnline/horch&guck/Horch&Guck_gesamt.pdf
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(Man könnte es auch Implementierung nennen - die seelische Struktur ist bei den "Obrigkeiten" vorhanden.)