Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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Das war und ist meine Meinung, die jeder kommentieren und weiter berichten kann, wo und wann und wie oft er will.
Die eine solche Meinung vertreten sollten, um diesem autoritären Staat Einhalt zu gebieten, schlagen sich bereits (siehe Kommentar und Ratschlag von Andre Brie) auf die Seite der "Staatsbesitzer" und Sozialausverkäufer:
Es sind die gefälligen Genossen der Linkspartei, die beim Ausverkauf assistieren.