Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
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das funktioniert so lange, bis der trojaner opera benutzt. Dieses Problem, das AFAIK auch DLL-Injection heisst, kann kaum einer der gängigen Firewalls erkennen. was wenn der trojaner seine daten per POST an den Server hochlädt, und per php-script unter angabe einer "Benutzernummer" seine befehle erhält?