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News: Rechtfertigung der Online-Durchsuchung

Bundestrojaner soll 200 000 ? kosten

Redaktion / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.

Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.

Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)

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Killefit schuerhaken
Killefit Peter H.1
Killefit oldman44
Killefit hans751
Achtung Staatsfeind The Quimp
Der ganze Thread ! Alibaba
Der ganze Thread ! reiner_m
hans751 mcrister „Gar nicht blöd, bei Erkennung Selbstzerstörung!!!“
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Es gibt tatsächlich ein Tool das ( ClearCleanScan ) heißt , jedenfalls ist dies ein Suchbegriff im Spybot S&D !
Unter 58313 schädlingen ist der Begriff bei etwa 45000 zu finden .
Also ist da was dran was (mcrister ) schreibt ! >Fazit: Daten weg, Festplatte ist Schrott.
Mal ein bisschen aufpassen werde ;)
hans

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Militärausgaben schuerhaken
Militärausgaben hans751