Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
Viren, Spyware, Datenschutz 11.241 Themen, 94.650 Beiträge
...die büchse der pandora wird hier geöffnet.
aber...
jeder schadsoftware nimmt kontakt zu einem server auf, um seine daten abzuliefern, imho ist das DIE schwachstelle. sind erst mal diese server bekannt - die dürften in nicht allzugroßer anzahl in der schadsoftware fest verdrahtet sein - hat man mindestens einen netten ansatzpunkt.
dann wird es sicher nicht lange dauern, bis einzelheiten zu dem zeugs bekannt wird.
sorry schilly&co - aber so ein schwachsinn kann nur zur blamage werden.
zur not gibt es eben 2 rechner - einen internen ohne netzwerk und einen externen mit netzwerk, aber ohne persönliche daten.
nutzen der spionagesoftware dann? null.
tolle idee @bundesregierung! da war bestimmt wieder ein schlauer consulter am werk...
;-)