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News: Rechtfertigung der Online-Durchsuchung

Bundestrojaner soll 200 000 ? kosten

Redaktion / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.

Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.

Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)

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Achtung Staatsfeind The Quimp
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oldman3 Redaktion „Bundestrojaner soll 200 000 ? kosten“
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Bundestrojaner??? Der Bund kann mich mal. Bin auf die Seite www.grc.com gegangen. Dort fand ich einen Test-Trojaner namens Leaktest.exe. Herunterladen und aufrufen war eins. Ihm gelang es sofort Verbindung zu seinem Schöpfer aufzunehmen. Trotz XP- und Router-Firewall.
Was tun sprach Zeus, die Götter sind besoffen.
Nach langem suchen bin ich auf die Tiny Firewall 2.0.15 gestossen. Die liess mich zunächst garnicht mehr ins Netz. Nach einigem Hin und Her habe ich eine Regel aufgestellt (any protocol, both directions, any adress, always deny, goto hell). Dann wollte auch der Browser nicht mehr. Also habe ich eine weitere Regel vorangestellt (Opera.exe, TCP-out, any port, any adress, always permit). Von nun an blieb der Trojaner aussen vor.
Die schlaflose Nacht habe ich durch ein Mittagsschläfchen wieder wettgemacht.

Standpunkt ist der Horizont mit dem Radius Null
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