Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.
Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.
Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)
Viren, Spyware, Datenschutz 11.230 Themen, 94.449 Beiträge
sehr schön ausgesprochen !
Genau das ist die wahrheit die keiner wahrhaben will, ich liebe dich dafür das du diesen menschen die wahrheit zeigst, geil!
Ich bin sehr erfreut, über deine haarscharfe analyse dieser BRD, und der machtlosigkeit der Wähler.
Geil ich werde deinen POST kopieren und als bildschirmhintergrund benutzen, und verbreiten wie es nur geht, wenn du damit einverstanden bist?!
Respekt und Dank !!!
GRuss Petta