http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,655511,00.html
Mal wieder ein Bagatell Diebstahl, der zu einer Kündigung führt und das bei der ersten Tat ...
Klar ist es ein Diebstahl, trotzdem sollte man sich mal Gedanken machen ob es da nicht andere Qualitäten gibt ... Wenn jemand wohl einmalig eine Kleinigkeit mitgehen läßt, die er/sie vermutlich schon abgearbeitet hat wenn sie unbezahlt 10-20 minuten länger dableibt.
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Hallo!
Das Urteil geht voll in Ordnung.
Denn - wo ist die Grenze? 4 Maultaschen? 40 Maultaschen?
Die gute Frau hätte vorher ihren Chef fragen sollen.
Wenn der Chef doof ist, nützt das natürlich nichts.
Trotzdem muss man VORHER fragen.
Gruss
ChrE