http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,655511,00.html
Mal wieder ein Bagatell Diebstahl, der zu einer Kündigung führt und das bei der ersten Tat ...
Klar ist es ein Diebstahl, trotzdem sollte man sich mal Gedanken machen ob es da nicht andere Qualitäten gibt ... Wenn jemand wohl einmalig eine Kleinigkeit mitgehen läßt, die er/sie vermutlich schon abgearbeitet hat wenn sie unbezahlt 10-20 minuten länger dableibt.
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aber deswegen nicht ungerecht.
Hätte die Frau 1 oder 2 Maultaschen vor Ort gegessen, wäre es wohl bei einer Abmahnung geblieben.
Wer aber 6 Maultauschen (das reicht für 2 oder 3 Frauen) zum Mitnehmen einpackt und in einer Tasche verstaut, der muss schon zur Abgrenzung zum obigen Fall härter bestraft werden.