http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,655511,00.html
Mal wieder ein Bagatell Diebstahl, der zu einer Kündigung führt und das bei der ersten Tat ...
Klar ist es ein Diebstahl, trotzdem sollte man sich mal Gedanken machen ob es da nicht andere Qualitäten gibt ... Wenn jemand wohl einmalig eine Kleinigkeit mitgehen läßt, die er/sie vermutlich schon abgearbeitet hat wenn sie unbezahlt 10-20 minuten länger dableibt.
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"Darf ich mir eins genehmigen". Nach 34 Jahren und sie fragte niemals danach. Dann darf sie sich nicht Wundern.
Hier war sie in Zeitstreß, fortbildung nach der Arbeit vielleicht hat sie deshalb nicht gefragt ...
Zudem wird hier ein einzelfall behandelt, und nicht der wiederholungsfall das heißt das sie vorher deshalb auch nicht fragen konnte, und da seh ich ehrlich gesagt den unterschied nicht ob sie mal 15minuten zu spät kommt oder 4 maultaschen glaubt außer in der art der behandlung.
Hier war sie in Zeitstreß, fortbildung nach der Arbeit vielleicht hat sie deshalb nicht gefragt ...
Zudem wird hier ein einzelfall behandelt, und nicht der wiederholungsfall das heißt das sie vorher deshalb auch nicht fragen konnte, und da seh ich ehrlich gesagt den unterschied nicht ob sie mal 15minuten zu spät kommt oder 4 maultaschen glaubt außer in der art der behandlung.