http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,655511,00.html
Mal wieder ein Bagatell Diebstahl, der zu einer Kündigung führt und das bei der ersten Tat ...
Klar ist es ein Diebstahl, trotzdem sollte man sich mal Gedanken machen ob es da nicht andere Qualitäten gibt ... Wenn jemand wohl einmalig eine Kleinigkeit mitgehen läßt, die er/sie vermutlich schon abgearbeitet hat wenn sie unbezahlt 10-20 minuten länger dableibt.
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Meiner Ansicht nach ist die Kündigung so rechtens.
Warum?
Weil die Frau nicht nur 1, sondern 2 Fehler begangen hat.
1. Sie hat eindeutig einen Diebstahl begangen als sie die Maultaschen mitgenommen hat. Daran gibt es nichts zu rütteln, auch wenn es sich um zu entsorgende Lebensmittel handelt kann man die nicht einfach mitnehmen.
2. Sie hat gegen eine direkte Anweisung der Heimleitung verstossen, das Essensreste nicht mitzunehmen sind (siehe den verlinkten Artikel). Demnach hat sie also nicht nur einen Diebstahl begangen, sondern auch bewusst gegen eine Arbeitsanweisung des Arbeitgebers verstossen.
Auch wenn hier einige einen etwas lockeren Umgang mit dem Eigentum Anderer zu haben scheinen ist doch Diebstahl am Arbeitsplatz eines der Kapitalvergehen was das Vertrauen des Arbeitgebers angeht. Dazu noch das Ignorieren einer Arbeitsanweisung...doch, da ist eine Kündigung gerechtfertigt.
Ich finde es überhaupt erstaunlich, wie vehement hier die Angestellte als Opfer und der Arbeitgeber als Bösewicht dargestellt wird. Ohne weitere Hintergrundinformationen wird hier behauptet, das der Arbeitgeber nur eine unkündbare Angestellte loswerden wollte und die arme Frau sowieso unschuldig ist.
Man könnte auch argumentieren, das die Frau sich auf ihren Status der Unkündbarkeit verlassen hat und bewusst Arbeitsanweisungen ignoriert hat, in dem Wissen das ihr niemand was kann. Aber sowas ist natürlich vollkommen unmöglich........träumt weiter.