http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,655511,00.html
Mal wieder ein Bagatell Diebstahl, der zu einer Kündigung führt und das bei der ersten Tat ...
Klar ist es ein Diebstahl, trotzdem sollte man sich mal Gedanken machen ob es da nicht andere Qualitäten gibt ... Wenn jemand wohl einmalig eine Kleinigkeit mitgehen läßt, die er/sie vermutlich schon abgearbeitet hat wenn sie unbezahlt 10-20 minuten länger dableibt.
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Die Frage ist ob man bei so bagatell diebstählen gleich kündigen muss, oder zumindest eine chanche zur ebsserung einräumen soll.
Den auch beim zu spät kommen verstößt man direkt gegen die anordnung der heimleitung, und punkt eins ist laut link zumindest strittig will ich nur mal sagen - wobei das für die verteidigung vllt auch nicht optimal ist.