http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,655511,00.html
Mal wieder ein Bagatell Diebstahl, der zu einer Kündigung führt und das bei der ersten Tat ...
Klar ist es ein Diebstahl, trotzdem sollte man sich mal Gedanken machen ob es da nicht andere Qualitäten gibt ... Wenn jemand wohl einmalig eine Kleinigkeit mitgehen läßt, die er/sie vermutlich schon abgearbeitet hat wenn sie unbezahlt 10-20 minuten länger dableibt.
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Hätte die Frau 1 oder 2 Maultaschen vor Ort gegessen, wäre es wohl bei einer Abmahnung geblieben.
Wer aber 6 Maultauschen (das reicht für 2 oder 3 Frauen) zum Mitnehmen einpackt und in einer Tasche verstaut, der muss schon zur Abgrenzung zum obigen Fall härter bestraft werden. '"
nein, der muss in einem Fall wie dem obigen *gar nicht* bestraft werden. Wofür auch? Dafür, dass er zum *wegwerfen* vorgesehene Lebensmittel lieber mitnehmen und ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zuführen wollte?
Wie gesagt: ich erkenne hier keinerlei schuldhaftes Verhalten der Frau.
die Richter sind nicht relevant, >Juristen leben ohnehin in einer eigenen Welt, die mit der realen Welt wexakt *GAR NICHTS* mehr zu tun hat.
(Hast du schon mal Juristen über längere zeit zugehört? Da sträuben sich dir die Nackenhare...)
Volker
Wer aber 6 Maultauschen (das reicht für 2 oder 3 Frauen) zum Mitnehmen einpackt und in einer Tasche verstaut, der muss schon zur Abgrenzung zum obigen Fall härter bestraft werden. '"
nein, der muss in einem Fall wie dem obigen *gar nicht* bestraft werden. Wofür auch? Dafür, dass er zum *wegwerfen* vorgesehene Lebensmittel lieber mitnehmen und ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zuführen wollte?
Wie gesagt: ich erkenne hier keinerlei schuldhaftes Verhalten der Frau.
die Richter sind nicht relevant, >Juristen leben ohnehin in einer eigenen Welt, die mit der realen Welt wexakt *GAR NICHTS* mehr zu tun hat.
(Hast du schon mal Juristen über längere zeit zugehört? Da sträuben sich dir die Nackenhare...)
Volker