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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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Wiesner GAMA7 „Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse“
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"...Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind?..."
Soviel ich gelesen habe muss ein ISP die Logs nur 6 Monate aufheben, ein längerer Zeitraum wäre auch eine Zumutung.
Das einzige was ich mir vorstellen könnte das ein Staatsanwalt die IP schon seit längerem Zeitpunkt unter Beobachtung stellen ließ, Gründe: Terrorismus, org. Drogenhandel,... also die etwas gröberen Abteilungen.
Ganz bestimmt kann ich es aber nicht sagen denn ich führe mein Leben im Österreichischen Grenzraum
und die einzigen deutschen fixen IP hat die Firma.

In Österreich wo ich privat eine Fixe IP habe, ist die Vorratsdatenspeicherung erst seit dem Frühjahr durch erst "unterschrieben" und muss erst verwirklicht werden.

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