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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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Olaf19 GAMA7 „ Ok, beim Online Banking würde man den Empfänger der illegalen Überweisung...“
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Prinzipiell ja, aber versprich dir nicht zu viel davon.

So weit ich weiß gibt es in einigen Ländern immer noch die Möglichkeit, Bankkonten anonym einzurichten (Österreich, Kleinwalsertal?).

Warenempfang: Auch da müsste es mit etwas Trickreichtum gelingen, eine "Strohmannadresse" einzurichten und das ganze so zu drehen, dass die dritte Person nicht wegen Beihilfe drangekriegt wird, etwa wenn der nachweisen kann, in gutem Glauben gehandelt zu haben.

Mir fehlt die kriminelle Energie, um mir so etwas richtig auszumalen, aber die allgemeine Lebenserfahrung sagt mir - Menschen kriegen alles hin, wenn sie es unbedingt hinkriegen wollen (außer Arbeit finden, natürlich).

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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