Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.
Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.
Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?
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Soviel ich gelesen habe muss ein ISP die Logs nur 6 Monate aufheben, ein längerer Zeitraum wäre auch eine Zumutung.
Wie sieht es denn auf der anderen Seite aus? Wie lange darf man als Webseitenbetreiber die Verbindungsdaten speichern? Ist es erlaubt, ein zwei Jahre altes Protokoll auszukramen oder gilt das vor Gericht nicht mehr als Beweis?
Wie sieht es denn auf der anderen Seite aus? Wie lange darf man als Webseitenbetreiber die Verbindungsdaten speichern? Ist es erlaubt, ein zwei Jahre altes Protokoll auszukramen oder gilt das vor Gericht nicht mehr als Beweis?