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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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out-freyn mawe2 „ Das wäre die Frage... Wenn nicht eindeutig bewisen werden kann, dass ICH es...“
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Noch gilt ja zunächst mal die grundsätzliche Unschuldsvermutung und erst wenn eine Schuld nachgewiesen iat, kann jemand bestraft werden.

Moment! Der von Dir zitierte Grundsatz betrifft das Strafrecht. Im Falle von Urheberrechtsverletzungen befinden wir uns meistens auf zivilrechtlichem Gebiet (Schadenersatzansprüche des Geschädigten). Der strafrechtliche Teil ist für den Rechteinhaber meistens weniger interessant, da er davon nicht selbst profitiert.

Im Zivilrecht gilt der Grundsatz: "Gib mir Fakten, dann gebe ich Dir das Recht" (lat.: da mihi facta, dabo tibi ius). Vor Gericht "gewinnt" also derjenige, der die überzeugenderen Argumente hat. Da es für eine Urheberrechtsverletzung nicht auf das Verschulden ankommt - auch eine fahrlässige oder gänzlich unbewusste widerrechtliche Verwertung urheberrechtlich geschützten Materials zieht Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche des Rechteinhabers nach sich - haben die Rechteinhaber ganz gute Karten. Man nehme einen spezialisierten Dienstleister, der eine gutachterlich geprüfte Software zur IP-Ermittlung verwendet, und schon hat man Beweismaterial, das die meisten Gerichte überzeugt.

Zum fliegenden Gerichtsstand habe ich neulich schon mal was geschrieben - ich such mal den Link raus:
http://www.nickles.de/thread_cache/538801039.html#_pc
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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