Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.
Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.
Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?
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Ich sehe da eigentlich gar kein technisches Problem, das irgendein Gutachter darlegen könnte. Es wird wahrscheinlich so ablaufen: Da schreibt einer meinen Provider an und sagt, wir brauchen die Daten von dem Kunden, der dann und dann mit der Nummer 123.465.789 im Netz war. Das steht so im Brief und der Provider guckt bei sich nach - dass in Wirklichkeit die 123.456.789 gemeint war, kann er ja nicht wissen.
Solange Menschen mit der Hand Zahlenketten abtippen, wird es immer Tippfehler und Zahlendreher geben, dafür brauche ich keinen Gutachter.
Und was ist mit einer eidesstattlichen Erklärung des Benutzers, dass er zum Zeitpunkt X die betreffende IP-Adresse nicht hatte (auf der Basis seines Router-Protokolls)?
Was muss man denn machen, um ein solcher Protokoll zu erstellen?
Davon ab - wenn schon eine EV, dann müsste es doch eigentlich schon reichen, wenn der Beklagte eidesstattlich versichert, den fraglichen Musiktitel nicht heruntergeladen zu haben.
CU
Olaf