Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.
Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.
Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?
Internetanschluss und Tarife 23.312 Themen, 97.798 Beiträge
Die zivilrechtliche Seite ist i.d.R. aber deutlich unangenehmer, weil teurer
Vor allem gibt es im Zivilrecht im Gegensatz zum Strafrecht keine "Unschuldsvermutung" :-(
Wurde unter einer bestimmten IP Schindluder getrieben, erhält der Provider eine gerichtliche Anordnung, die Verbindungsdaten einer bestimmten IP zu einem bestimmten Zeitpunkt herauszurücken.
...und wurde kein Schindluder getrieben, geht es zur Not auch ohne eine gerichtliche Anordnung - die Musikindustrie macht's möglich :-((
Mag sein, dass es keine große Rolle spielt, ob der Anschlussinhaber selbst der Täter ist oder nicht - viel interessanter ist die Frage, ob überhaupt der richtige Anschlussinhaber ermittelt wurde. Es ist schon vorgekommen, dass Rechtsanwälte von Providern die Auskunft erhielten, "Tut uns leid, aber die von Ihnen angegebene IP-Adresse war zum fraglichen Zeitpunkt an genau gar keinen unserer Kunden vergeben...".
Die gruseligen Schlussfolgerungen daraus mag jeder für sich selbst ziehen.
CU
Olaf
Vor allem gibt es im Zivilrecht im Gegensatz zum Strafrecht keine "Unschuldsvermutung" :-(
Wurde unter einer bestimmten IP Schindluder getrieben, erhält der Provider eine gerichtliche Anordnung, die Verbindungsdaten einer bestimmten IP zu einem bestimmten Zeitpunkt herauszurücken.
...und wurde kein Schindluder getrieben, geht es zur Not auch ohne eine gerichtliche Anordnung - die Musikindustrie macht's möglich :-((
Mag sein, dass es keine große Rolle spielt, ob der Anschlussinhaber selbst der Täter ist oder nicht - viel interessanter ist die Frage, ob überhaupt der richtige Anschlussinhaber ermittelt wurde. Es ist schon vorgekommen, dass Rechtsanwälte von Providern die Auskunft erhielten, "Tut uns leid, aber die von Ihnen angegebene IP-Adresse war zum fraglichen Zeitpunkt an genau gar keinen unserer Kunden vergeben...".
Die gruseligen Schlussfolgerungen daraus mag jeder für sich selbst ziehen.
CU
Olaf