Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.
Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.
Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?
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Gemach ;-)
Deine Meinung verunsichert mich ein wenig. Eben fühlte ich mich noch sicher, einen Moment später ist mir bereits etwas unwohl auf menier Datenreise.
Ich wollte hier niemandem den Spaß am Internet vermiesen - ich lasse mir die Webnutzung ja auch nicht kaputtmachen.
Es sind sicherlich nur extreme Einzelfälle, die auf diesem Wege unverschuldet in die Mühlen der Justiz geraten. Aber das ist für die Betroffenen nur ein schwacher Trost, und der eigentliche Skandal ist, dass so etwas überhaupt vorkommt. Für mich jedenfalls nicht mit unseren Rechtsgrundsätzen vereinbar.
Es reicht ja ein falsches Gerichtsurteil als Präzedenzfall aus, damit es soweit kommt.
Das hat noch nicht einmal etwas mit "Präzedenz" zu tun - IP-Adressen gelten, zusammen mit den Logfiles, die angeben, welche IP zu welcher Zeit welchem Kunden zugeordnet war, als "beweiskräftig".
Prinzipiell wäre das sogar in Ordnung so - wenn da nur nicht die Zahlendreher wären :-(
CU
Olaf