Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.
Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.
Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?
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Wenn die Person auf dem Photo nicht identifizierbar ist, kann der Halter nicht automatisch zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn das aber mehr als einmal passiert, kann der Halter verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen um über die Identität des jeweiligen Fahrers Auskunft geben zu können. Die Masche zieht also vielleicht einmal - mehr nicht.
Vielleicht ist es bei unserem Problem ähnlich?
Wenn das aber mehr als einmal passiert, kann der Halter verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen um über die Identität des jeweiligen Fahrers Auskunft geben zu können. Die Masche zieht also vielleicht einmal - mehr nicht.
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