Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.
Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.
Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?
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Nachdenken:
In Deutschland ist der Inhaber des Internetanschlusses für das Tun haftbar. Da ist es egal, wer was tut, der vertragliche Kunde ist der Angearschte.
Zum anderen:
Wie lange darf man als Webseitenbetreiber die Verbindungsdaten speichern?
GAR NICHT. Datenschutzrtechnisch gesehen darfst du nur vollständig anonymisierte Verbindungsdaten speichern, aber selbst das ist gefährlich, weil ich bezweifel, dass normale Systeme diesen Anforderungen gerecht werden.
Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr? gute Frage! Wenn du eine statische IP hast und diese auch 5 Jahre mit dir rumschleppst, dann wird der ISP wohl einen Vertrag haben, wo das so drin steht. In dem Fall denke ich würde man je nach schwere der Tat entscheiden, was passiert - ist eben vom Gericht abhängig. Aber ich würde nicht darauf wetten, dass es bei den 7 Tagen respektiven 6 Montaen bleibt ;-)
Darf man Fragen wieso du das fragst?