Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.
Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.
Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?
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Exaktamente das meinte ich mit den "gruseligen Schlussfolgerungen":
Und was wäre, wenn die IP der Anfrage sogar vergeben wäre, dieser Nutzer damit jedoch nichts zu tun hat?
Genau das ist schon mehrfach passiert. Da hatten Leute eine Klage an der Backe, obwohl sie mit Urheberrechtsverletzungen überhaupt nichts zu tun hatten.
Die Klägerpartei hielt mit der Providerauskunft ein wunderschönes "Beweisstück" in der Hand.
Muss dann der Provider nachvollziehen, ob die IP die Seite besucht hat oder sind sich in dem Moment bereits alle einig?
Wenn es so weit ist, hat der Provider seine Logfiles längst gelöscht.
Praktisch für den Kläger, oder?
Ganz ehrlich - wer heutzutage das Internet nutzt, ist zum Abschuss freigegeben. Am besten ist, man hat gar keinen eigenen Anschluss mehr, sondern hackt sich nur noch widerrechtlich in wildfremder Leute WLANs ein :-(
CU
Olaf