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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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out-freyn GAMA7 „Ist ja auch egal. Es ist ja bekannt, dass das Strafverfahren nur dazu benutzt...“
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Es ist ja bekannt, dass das Strafverfahren nur dazu benutzt wird, dass der Staatsanwalt wie ein Stück Vieh losgetrieben wird, um die Identität hinter der IP einzuholen.

Das ist mittlerweile nicht mehr nötig. Nach der Urheberrechtsnovelle kann der Rechteinhaber einen Antrag auf Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 (9) UrhG am Landgericht des Geschäftssitzes des Providers (z. B. Telekom - Köln) stellen. Wird dieser Antrag per Richterbeschluss genehmigt, muss der Provider die Daten (Name, Anschrift) zur ermittelten IP-Adresse beauskunften - sofern er sie noch hat.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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