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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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GAMA7 Vagabund „ ist dann eh nicht mehr ernst zu nehmen. In diesem Fall dann gegen unbekannt....“
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Mal angenommen der Webseitenbetreiber hat die Logs nicht anonymisiert und gibt die Information raus. Dann dürften die Daten nicht benutzt werden?!? Also wäre es wohl am besten, wenn man die Logs gar nicht erst anlegt, oder?

In diesem Fall dann gegen unbekannt.
Dann stellt sich die Frage, wie man jemals eine Person ausfindig machen will, die Daten ausspäht? Wie klein sollte da der Zeitraum sein? Setzt sich so schnell die Strafverfolgung in Bewegung?

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