Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.
Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.
Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?
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Für eine Statistik braucht man sie ja nicht.
Doch - wenn Du wissen willst, über welche Seiten Deine Besucher kommen, welche/wie viele Seiten Sie bei Dir durchschnittlich aufrufen, ... - dann geht das nur, wenn Du den einzelnen Besucher über seine IP im Logfile verfolgst.
Die IP selbst wird in der Statistik (z.B. webalizer) nicht angezeigt, aber halt die darauf basierende Auswertung.
Doch - wenn Du wissen willst, über welche Seiten Deine Besucher kommen, welche/wie viele Seiten Sie bei Dir durchschnittlich aufrufen, ... - dann geht das nur, wenn Du den einzelnen Besucher über seine IP im Logfile verfolgst.
Die IP selbst wird in der Statistik (z.B. webalizer) nicht angezeigt, aber halt die darauf basierende Auswertung.