Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.
Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.
Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?
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Das hat noch nicht einmal etwas mit "Präzedenz" zu tun - IP-Adressen gelten, zusammen mit den Logfiles, die angeben, welche IP zu welcher Zeit welchem Kunden zugeordnet war, als "beweiskräftig".
Prinzipiell wäre das sogar in Ordnung so - wenn da nur nicht die Zahlendreher wären :-(
Ist nicht irgendwo mal ein kompetenter Gutachter in der Lage, diese Fehler generell aufzudecken und die beteiligten Programme daher als für diesen Zweck unbrauchbar zu entlarven?
Es muss doch Möglichkeiten geben, einem Gericht diese Fehlerquellen plausibel darzulegen.
Und was ist mit einer eidesstattlichen Erklärung des Benutzers, dass er zum Zeitpunkt X die betreffende IP-Adresse nicht hatte (auf der Basis seines Router-Protokolls)? Muss das ein Richter nicht ebenso würdigen wie ein nicht mehr nachvollziebares aber fehlerbehaftetes Verfahren auf der anderen Seite?
Prinzipiell wäre das sogar in Ordnung so - wenn da nur nicht die Zahlendreher wären :-(
Ist nicht irgendwo mal ein kompetenter Gutachter in der Lage, diese Fehler generell aufzudecken und die beteiligten Programme daher als für diesen Zweck unbrauchbar zu entlarven?
Es muss doch Möglichkeiten geben, einem Gericht diese Fehlerquellen plausibel darzulegen.
Und was ist mit einer eidesstattlichen Erklärung des Benutzers, dass er zum Zeitpunkt X die betreffende IP-Adresse nicht hatte (auf der Basis seines Router-Protokolls)? Muss das ein Richter nicht ebenso würdigen wie ein nicht mehr nachvollziebares aber fehlerbehaftetes Verfahren auf der anderen Seite?