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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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mawe2 out-freyn „Nein, es gilt nur IP Anschlussinhaber. Der Anschlussinhaber muss nicht...“
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Im Falle von z.B. Urheberrechtsverletzungen wird der Anschlussinhaber in die Störerhaftung genommen. Dieser kann natürlich durch Benennung des tatsächlichen "Täters" aus seiner Schadenersatzpflicht entkommen.

Aber wie ist es bei einem Strafverfahren?

Wie ist es, wenn ich beweisen kann, dass ich es nicht war (z.B. belegte Abwesenheit), ich aber nicht ermitteln kann, wer es war? Wer wird dann bestraft?
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