In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
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Freispruch ist Freispruch.
Die Beweislage in solchen Prozessen ist extrem schwierig, da Aussage gg. Aussage steht.
Da ist für jedes Gericht ein Raubmordprozess echter Urlaub gegen.
Bloß nicht kommentieren, nur beobachten, ist hier meine Devise.