In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
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Ein "Rechtsstaat", der es nicht vermag, einen im Zweifel Unschuldigen vor dem Rufmord durch die Presse, Rundfunk und andere zu bewahren, verdient diese Bezeichnung nicht.
Das heißt in der konkreten Praxis, daß es Presse/ Rundfunk/ Fernsehen zu verbieten ist, von einem Freispruch "zweiter Klasse" zu sprechen, womit indirekt die üble Nachrede getätigt wird, er sei schuldig, nur leider könne man ihn nicht in den Knast stecken.
"Im Zweifel für den Angeklagten" hat eben nicht nur zu bedeuten, daß der Freigesprochene nicht in Haft muß oder Geldstrafe zu zahlen hat, sondern daß er sein Leben unbehelligt führen darf, als hätte es diesen Vorfall nicht gegeben, ohne üble Nachrede und Rufmord.