In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
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Für eine Revision müßten doch auch neue Beweise vorliegen - oder irre ich mich da ???
Ja, das tust du Revisionsverhandlungen laufen in der Regel sogar ohne beweisaufnahme - sondern drehen eher um Fehler in der vorherigen Verhandlung.
Ja, das tust du Revisionsverhandlungen laufen in der Regel sogar ohne beweisaufnahme - sondern drehen eher um Fehler in der vorherigen Verhandlung.