In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
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Für eine Revision müßten doch auch neue Beweise vorliegen - oder irre ich mich da ???
Du irrst Dich.
Revision ist keine Berufung (also eine neue Hauptverhandlung), sondern es wird "nur" geprüft, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Es geht also nur um Rechtsfehler im Prozess bzw. dem angefochtenen Urteil. Neue Beweise werden in der Revision grundsätzlich nicht erhoben.
Falls der BGH als Revisionsinstanz das Urteil aufhebt, kommt es zu einer neuen Hauptverhandlung am Landgericht (andere Kammer), die dann wieder bei Null beginnt. Das halte ich in diesem Fall persönlich aber für wenig wahrscheinlich.
Du irrst Dich.
Revision ist keine Berufung (also eine neue Hauptverhandlung), sondern es wird "nur" geprüft, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Es geht also nur um Rechtsfehler im Prozess bzw. dem angefochtenen Urteil. Neue Beweise werden in der Revision grundsätzlich nicht erhoben.
Falls der BGH als Revisionsinstanz das Urteil aufhebt, kommt es zu einer neuen Hauptverhandlung am Landgericht (andere Kammer), die dann wieder bei Null beginnt. Das halte ich in diesem Fall persönlich aber für wenig wahrscheinlich.