Es gibt keinen Freispruch "zweiter Klasse"!
Diese Auslegung entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden aber nicht dem Rechtsprechen. Es ist ein und dasselbe. Wenn es an Beweisen mangelt ist keine Schuld erwiesen. Man hätte auch sagen können, "dem Angeklagten konnte keine Schuld nachgewiesen werden". Die Richter haben sich allerdings bewußt für die umgekehrte Interpretationsmöglichkeit entschieden.
Kachelmann hat überhaupt keinen Grund Revision einzulegen- er ist freigesprochen worden. Dass die anderen Parteien nun Rechtsmittel einlegen war klar. Die StA will nur das Gesicht wahren und die Nebenklägerin hatte deswegen keine andere Wahl, als es gleich zu tun. Der Glaubwürdigkeit wegen.
In jedem Falle aber obliegt es nur einem Gericht, Recht zu sprechen und Strafen zu verhängen. Die Demontage einer öffentlichen Person durch die Medien hingegen, erfüllt mindestens den Straftatbestand der üblen Nachrede und hat mit Journalismus nichts zu tun. Dagegen würde sich jeder zu recht wehren wollen.