In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
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Der bessere Fall wäre gewesen, ein Freispruch, weil eindeutig seine Unschuld bewiesen wurde!
Wie stellst Du Dir das vor - in einem Fall, in dem sich die beiden einzigen Zeugen im Prozess als Angeklagter und Nebenkläger gegenüberstehen? Da wird es nach menschlichem Ermessen nie möglich sein, die Unschuld des Angeklagten zu beweisen. Im besten Fall ist es nur nicht möglich, die Schuld des Angeklagten zu beweisen und ihn somit aus Mangel an Beweisen freizusprechen.
Juristisch gibt es nur Freispruch oder Schuldspruch - schließlich muss das Gericht dem Angeklagten seine Schuld nachweisen, nicht umgekehrt er seine Unschuld. In der öffentlichen Wahrnehmung ist ein Freispruch aus Mangel an Beweisen halt weniger wert als ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Letzteres ist in solchen Fallkonstellationen allerdings extrem selten.
Wie stellst Du Dir das vor - in einem Fall, in dem sich die beiden einzigen Zeugen im Prozess als Angeklagter und Nebenkläger gegenüberstehen? Da wird es nach menschlichem Ermessen nie möglich sein, die Unschuld des Angeklagten zu beweisen. Im besten Fall ist es nur nicht möglich, die Schuld des Angeklagten zu beweisen und ihn somit aus Mangel an Beweisen freizusprechen.
Juristisch gibt es nur Freispruch oder Schuldspruch - schließlich muss das Gericht dem Angeklagten seine Schuld nachweisen, nicht umgekehrt er seine Unschuld. In der öffentlichen Wahrnehmung ist ein Freispruch aus Mangel an Beweisen halt weniger wert als ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Letzteres ist in solchen Fallkonstellationen allerdings extrem selten.