In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
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Da Kachelmann freigesprochen wurde, hat er meines Wissens gar keine rechtliche Möglichkeit, Revision einzulegen.
Staatsanwaltschaft und Klägerin haben wohl Revision eingelegt und da wäre es sowieso Blödsinn, auch noch Revision einzulegen.
Ich weiß nicht, ob er hat oder nicht - aber das Ganze hängt mir - wie vielen anderen auch - langsam zu Hals heraus.
Für eine Revision müßten doch auch neue Beweise vorliegen - oder irre ich mich da ???