In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
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Ich meine halt, wenn man den Anspruch erhebt sich in der Öffentlichkeit darstellen zu wollen, sollte man auch in seiner Wortwahl den entsprechenden Ansprüchen genügen.
Wenn ich verkünde, um eine vollständige Rehabilitation zu kämpfen, dann muss ich mir über die Konsequenzen dieser Aussage bewusst sein.
Das sollte auch einem Schweizer mit Kenntnis und Bedeutung von Worten in deutscher Sprache bewusst sein.