In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
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Für eine Revision müßten doch auch neue Beweise vorliegen - oder irre ich mich da ???
Oder. ;-)
Du verwechselst, wie auch nur allzuoft, die Journallie, "Revision" und "Berufung".
Bei einer BBerufungsverhandlung kommen tatsächlich neue Fakten auf den Tisch, es kommt zu einer erneuten Beweisaufnahme.
Bei einer Revision ist das nicht der Fall - hier geht es ausschliesslich um Verfahrensfehler in der vorherigen Verhandlung.
Volker
Oder. ;-)
Du verwechselst, wie auch nur allzuoft, die Journallie, "Revision" und "Berufung".
Bei einer BBerufungsverhandlung kommen tatsächlich neue Fakten auf den Tisch, es kommt zu einer erneuten Beweisaufnahme.
Bei einer Revision ist das nicht der Fall - hier geht es ausschliesslich um Verfahrensfehler in der vorherigen Verhandlung.
Volker