In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
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Ich versuche immer, mich auch für Laien verständlich auszudrücken. Mit diesen juristischen Fachbegriffen kann doch kein Normalsterblicher etwas anfangen.
Dann gibt es noch den "Freispruch aus rechtlichen Gründen", wenn die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar erachtet wurde.
Das ist mir ein bisschen zu ungenau. Diese Art Freispruch kann auch erfolgen, wenn die Tat nachweislich begangen wurde, aber der Angeklagte für nicht schuldfähig erachtet wurde. Trotzdem kann in einem solchen Fall neben dem Freispruch aus rechtlichen Gründen Sicherheitsverwahrung für den Angeklagten verhängt werden.