In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
Off Topic 20.153 Themen, 223.637 Beiträge
Heisst im Prinzip "er könnte es, der Faktenlage nach, tatsächlich getan haben, aber der letzte Beweis dafür fehlt"
Und das heißt genauso, dass er es nicht gewesen sein könnte, der Beweis dafür aber fehlt. Da für eine Verurteilung immer die Schuld des Angeklagten bewiesen werden muss und nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss, kann es logischerweise keinen Freispruch zweiter Klasse geben.
Vor allem sollten sich potentielle Auftraggeber des Hernn Kachelmann genau überlegen warum er welchen Job aus welchen Gründen nicht bekommt. Ein falsches Wort zum "Freispruch zweiter Klasse" könnte teuer werden.
Und das heißt genauso, dass er es nicht gewesen sein könnte, der Beweis dafür aber fehlt. Da für eine Verurteilung immer die Schuld des Angeklagten bewiesen werden muss und nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss, kann es logischerweise keinen Freispruch zweiter Klasse geben.
Vor allem sollten sich potentielle Auftraggeber des Hernn Kachelmann genau überlegen warum er welchen Job aus welchen Gründen nicht bekommt. Ein falsches Wort zum "Freispruch zweiter Klasse" könnte teuer werden.