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Kachelmann und kein Ende

mthr1 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.

Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.

Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?

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Karlheinz5 neanderix „ doch Freispruch gibt es aus zwei möglichen Gründen: 1. die Richter sind von...“
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Heisst im Prinzip "er könnte es, der Faktenlage nach, tatsächlich getan haben, aber der letzte Beweis dafür fehlt"

Und das heißt genauso, dass er es nicht gewesen sein könnte, der Beweis dafür aber fehlt. Da für eine Verurteilung immer die Schuld des Angeklagten bewiesen werden muss und nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss, kann es logischerweise keinen Freispruch zweiter Klasse geben.

Vor allem sollten sich potentielle Auftraggeber des Hernn Kachelmann genau überlegen warum er welchen Job aus welchen Gründen nicht bekommt. Ein falsches Wort zum "Freispruch zweiter Klasse" könnte teuer werden.

Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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