In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
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und ihn somit aus Mangel an Beweisen freizusprechen.
"Aus Mangel an Beweisen" gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr. Das nennt sich jetzt "Freispruch aus tatsächlichen Gründen", wenn ein Angeklagter der Tat nicht überführt wurde.
Dann gibt es noch den "Freispruch aus rechtlichen Gründen", wenn die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar erachtet wurde.
mfg :)
"Aus Mangel an Beweisen" gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr. Das nennt sich jetzt "Freispruch aus tatsächlichen Gründen", wenn ein Angeklagter der Tat nicht überführt wurde.
Dann gibt es noch den "Freispruch aus rechtlichen Gründen", wenn die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar erachtet wurde.
mfg :)